Die Erstattung von Wertgutachten für

  • Schadenfälle bei Schadenersatzfragen / bei vertraglichen Ersatzleistungen
  • Ersatzwertermittlungen zum Zweck der Versicherung von Schadenrisiken wie Feuer / Elementargefahren / sonstige Gefahren
  • Verkauf eines gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils bei Fortführung am gleichen Ort / an anderer Stelle / oder von Einzelanlagen bei Konkursen, Vergleichen, Liquidationen oder ähnlichen Verkaufsfällen
  • Beleihung des gesamten Betriebes oder einzelner Anlagen
  • Betriebswirtschaftliche Fragen wie Auseinandersetzung zwischen Erben oder Teilhabern / Betriebszusammenlegung / Leasing
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