Erstattung von Gutachten

Erstattung von Gutachten zu Schadenumfang und Schadenhöhe für Schäden an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung durch

• Feuer • Maschinenbruch
• Leitungswasser • Transport
• Sturm • All Risk Gefahren
• Überschwemmung • sonstige Gefahren

Die Erstattung der Gutachten erfolgt im Beirats- oder im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

 

Vorgehensweise bei der Ermittlung und Feststellung des Einrichtungsschadens

  • Analyse der Situation
  • Ermittlung des Schadenumfangs
  • Abgrenzung der Bereiche: Teilschaden / Totalschaden / nicht vom Schaden betroffen
  • Festlegen der schadenmindernden Erst- und Sanierungsmaßnahmen
  • Prüfen der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Provisorien und Beschleunigungsmaßnahmen
  • Erstellen eines (interdisziplinären) Wiederaufbaukonzeptes
  • Ausschreiben, prüfen und freigeben der zur Wiederherstellung erforderlichen Leistungen
  • Qualitative, wirtschaftliche und zeitliche Projektverlaufskontrolle
  • Feststellung der Schadenhöhe
  • Erstattung des Gutachtens
Kontakt

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